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Elterngeld – Das müssen Sie zu Antrag, Höhe und Co. wissen.

 

Wusstest du, dass ein Kind bis zum 18. Lebensjahr rund 130.000 Euro kostet – Kosten für Urlaub, Klassenfahrten und Co. noch nicht eingerechnet? Doch keine Sorge! Bevor du jetzt einen Schreck bekommst und denkst, du wirst es nie schaffen: Fast die Hälfte dieser Summe lässt sich mit staatlichen Fördermitteln stemmen . Diese setzen sich aus Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld für Familien und dem Kinderfreibetrag zusammen. So kannst du bedenkenlos bezaubernde Babykleidung , pfiffige Accessoires und Co. shoppen. In diesem Artikel möchten wir einen der staatlichen Zuschüsse für Familien genauer unter die Lupe nehmen und alles rund um Höhe, Beantragung und Prämien beim Elterngeld erklären !

Was ist überhaupt Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die junge Familien unterstützen soll . Dabei wird das Einkommen ausgeglichen, das durch die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern nicht erwirtschaftet werden kann. Das ist grundsätzlich eine tolle Sache, in der Praxis sieht es allerdings etwas komplizierter aus, denn beim Elterngeld gibt es einige Formalitäten und gewisse Voraussetzungen zu beachten. Deshalb gehen wir hier alles Schritt für Schritt mit dir durch:

Wer kann Elterngeld beantragen?

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie...

  • Betreuen und erziehen Sie Ihre Kinder nach der Geburt selbst.
  • nicht länger als 32 Stunden pro Woche beschäftigt sind.
  • mit Ihren Kindern im selben Haushalt leben.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben, bekommen Sie in der Regel auch Elterngeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Teilzeit, Vollzeit oder gar nicht arbeiten. Auch Studierende und Auszubildende haben Anspruch auf staatliche Familienförderung .

Sie können Elterngeld erhalten für...

  • Ihr leibliches Kind
  • das leibliche Kind Ihres Mannes oder Lebenspartners und Ihrer Frau oder Lebenspartnerin
  • Ihr Adoptivkind – auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft
  • Ihr (Ur-)Enkel, Neffe, Nichte, Schwester und Bruder, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa eine schwere Krankheit oder der Verlust der Eltern


Die 3 Arten des Elterngeldes

Das Elterngeld kann in drei verschiedenen Formen mit entsprechend unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Diese können Sie beliebig miteinander kombinieren.

  1. Basiselterngeld

Eltern haben gemeinsam Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld. Wie diese untereinander aufgeteilt werden, ist dabei sehr flexibel – solange es mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate sind. Sie können Elterngeld gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd erhalten . Letzteres ist in bis zu 3 Abschnitten möglich. Geht allerdings nur ein Elternteil in bezahlte Elternzeit, verkürzt sich die Dauer automatisch auf ein Jahr. Ausnahme sind Alleinerziehende. Sie können den Basiselterngeldbezug für volle 14 Monate ausschöpfen .

  1. ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus lässt sich ein Monat Basiselterngeld in zwei Teilmonate halbieren . So können Sie den Zeitraum beispielsweise verdoppeln, indem Sie die Höhe des Betrages kürzen. Sollten Sie nach der Geburt gar kein Einkommen mehr haben, halbiert sich das Basiselterngeld, ansonsten richtet es sich nach der Höhe des Einkommens und ist daher besonders für Teilzeitbeschäftigte von Vorteil.

  1. Partnerschaftsbonus

Wenn Sie und Ihr Partner sich entscheiden, mindestens vier Monate am Stück gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus . Das gilt auch für getrennt lebende oder alleinerziehende Eltern. Diese zusätzliche Zeit nennt man Partnerschaftsbonus.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Doch nun zu der Frage, die Ihnen sicherlich unter den Nägeln brennt: Wie hoch ist mein Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Nicht mit eingerechnet werden dabei die Monate der Mutterschutzzeit sowie Monate, in denen die Mutter aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen weniger Geld verdient hat. Je nach Verdienst beträgt die Summe zwischen 300 und 1.800 Euro . Für das ElterngeldPlus ergibt sich damit ein Betrag zwischen 150 und 900 Euro.







Den Mindestbetrag erhalten Sie auch, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder dieses nach der Geburt gleich hoch ist wie vorher. Außerdem kann der Geschwisterbonus den Elterngeldbetrag um 10% erhöhen, wenn der Haushalt…

  • es lebt mindestens ein weiteres Kind, das noch nicht 3 Jahre alt ist
  • es leben mindestens zwei weitere Kinder, die beide noch nicht 6 Jahre alt sind
  • mindestens ein weiteres Kind mit einem Behinderungsgrad (GDB) von mindestens 20 Leben, das noch nicht 14 Jahre alt ist

Elterngeld zu beziehen will also geübt sein. Wenn man aber einmal die Idee dahinter verstanden hat, ist es gar nicht so schwer! Das Wichtigste weißt du ja schon – aber bei Unklarheiten solltest du dich noch einmal gründlich informieren. Hilfreich ist auch der Elterngeldrechner auf der Homepage des Familienministeriums !

So beantragen Sie Elterngeld

Nun wissen Sie, ob Sie Anspruch auf bezahlte Elternzeit haben und mit welcher Höhe Sie rechnen können. Doch wie kommen Sie dahin? Und wann ist der beste Zeitpunkt, um Elterngeld zu beantragen?

Der Antrag auf bezahlte Elternzeit ist ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich. Du solltest ihn innerhalb von 3 Monaten stellen, da dies der maximale Zeitraum ist, für den das Geld noch rückwirkend gezahlt wird. Dafür kannst du zu deiner örtlichen Elterngeldstelle gehen. Diese findest du über deine Postleitzahl . In vielen Bundesländern hast du zudem die Möglichkeit, den Antrag online über ElterngeldDigital zu stellen . Unabhängig davon kannst du in Baden-Württemberg , Bayern , Hessen und dem Saarland Elterngeld online über die jeweiligen Webseiten beantragen . Sollte es in deinem Bundesland noch keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung geben , kannst du trotzdem aufatmen: eine Ausweitung ist bereits in Planung!

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Dir schwirrt der Kopf vor lauter Informationen? Vielleicht hattest Du aber auch keine Zeit, alles im Detail durchzulesen – so oder so, hier findest Du eine hilfreiche Zusammenfassung mit den wichtigsten Fakten zum Thema Elterngeld :

  • Sie haben Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob Sie zuvor gearbeitet haben oder nicht.
  • Eltern können bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und diese Zeit flexibel untereinander aufteilen.
  • Mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus stehen Ihnen zwei tolle Möglichkeiten zur Verlängerung der bezahlten Elternzeit zur Verfügung.
  • Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt 300 bis 1.800 Euro
  • Die Antragstellung ist erst nach der Geburt und maximal drei Monate rückwirkend möglich

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung und denken Sie immer daran: Papierkram macht niemandem Spaß, das Elterngeld kommt aber Ihrem Kind zugute. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie auch jederzeit bei der Elterngeldstelle anrufen. Es lohnt sich!

 

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