Elterngeld – Das müssen Sie zu Antrag, Höhe und Co. wissen.
Wusstest du, dass ein
Kind bis zum 18. Lebensjahr rund 130.000 Euro kostet – Kosten für Urlaub,
Klassenfahrten und Co. noch nicht eingerechnet? Doch keine Sorge! Bevor du
jetzt einen Schreck bekommst und denkst, du wirst es nie schaffen: Fast die
Hälfte dieser Summe lässt sich mit staatlichen Fördermitteln stemmen .
Diese setzen sich aus Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld für
Familien und dem Kinderfreibetrag zusammen. So kannst du bedenkenlos
bezaubernde Babykleidung , pfiffige Accessoires und Co. shoppen. In
diesem Artikel möchten wir einen der staatlichen Zuschüsse für Familien genauer
unter die Lupe nehmen und alles rund um Höhe, Beantragung und Prämien beim Elterngeld erklären !
Was ist überhaupt
Elterngeld?
Das Elterngeld ist
eine staatliche Leistung, die junge Familien unterstützen soll . Dabei wird das Einkommen ausgeglichen, das
durch die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern nicht erwirtschaftet werden
kann. Das ist grundsätzlich eine tolle Sache, in der Praxis sieht es allerdings
etwas komplizierter aus, denn beim Elterngeld gibt es einige Formalitäten und
gewisse Voraussetzungen zu beachten. Deshalb gehen wir hier alles Schritt für
Schritt mit dir durch:
Wer kann Elterngeld
beantragen?
Sie haben Anspruch auf
Elterngeld, wenn Sie...
- Betreuen und erziehen Sie Ihre Kinder nach
der Geburt selbst.
- nicht länger als 32 Stunden pro Woche
beschäftigt sind.
- mit Ihren Kindern im selben Haushalt
leben.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
Wenn Sie keine
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine unbefristete Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis haben, bekommen Sie in der Regel auch Elterngeld. Dabei spielt
es keine Rolle, ob Sie Teilzeit, Vollzeit oder gar nicht arbeiten. Auch
Studierende und Auszubildende haben Anspruch auf staatliche
Familienförderung .
Sie können
Elterngeld erhalten für...
- Ihr leibliches Kind
- das leibliche Kind Ihres Mannes oder
Lebenspartners und Ihrer Frau oder Lebenspartnerin
- Ihr Adoptivkind – auch wenn das
Adoptionsverfahren noch läuft
- Ihr (Ur-)Enkel, Neffe, Nichte, Schwester
und Bruder, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa eine
schwere Krankheit oder der Verlust der Eltern
Die 3 Arten des
Elterngeldes
Das Elterngeld kann in
drei verschiedenen Formen mit entsprechend unterschiedlicher Höhe ausgezahlt
werden. Diese können Sie beliebig miteinander kombinieren.
- Basiselterngeld
Eltern haben gemeinsam
Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld. Wie diese untereinander aufgeteilt
werden, ist dabei sehr flexibel – solange es mindestens 2 Monate und höchstens
12 Monate sind. Sie können Elterngeld gleichzeitig, nacheinander oder
abwechselnd erhalten . Letzteres ist in bis zu 3 Abschnitten möglich. Geht
allerdings nur ein Elternteil in bezahlte Elternzeit, verkürzt sich die Dauer
automatisch auf ein Jahr. Ausnahme sind Alleinerziehende. Sie können den Basiselterngeldbezug
für volle 14 Monate ausschöpfen .
- ElterngeldPlus
Mit dem
ElterngeldPlus lässt sich ein Monat Basiselterngeld in zwei Teilmonate
halbieren . So können Sie den
Zeitraum beispielsweise verdoppeln, indem Sie die Höhe des Betrages kürzen.
Sollten Sie nach der Geburt gar kein Einkommen mehr haben, halbiert sich das
Basiselterngeld, ansonsten richtet es sich nach der Höhe des Einkommens und ist
daher besonders für Teilzeitbeschäftigte von Vorteil.
- Partnerschaftsbonus
Wenn Sie und Ihr
Partner sich entscheiden, mindestens vier Monate am Stück gleichzeitig zwischen
24 und 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf vier
zusätzliche Monate ElterngeldPlus . Das gilt auch für getrennt lebende oder
alleinerziehende Eltern. Diese zusätzliche Zeit nennt man Partnerschaftsbonus.
Wie viel Elterngeld
bekomme ich?
Doch nun zu der Frage,
die Ihnen sicherlich unter den Nägeln brennt: Wie hoch ist mein Elterngeld?
Die Höhe des
Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils in
den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Nicht mit eingerechnet werden
dabei die Monate der Mutterschutzzeit sowie Monate, in denen die Mutter
aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen weniger Geld verdient hat. Je
nach Verdienst beträgt die Summe zwischen 300 und 1.800 Euro . Für das
ElterngeldPlus ergibt sich damit ein Betrag zwischen 150 und 900 Euro.
Den Mindestbetrag
erhalten Sie auch, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder
dieses nach der Geburt gleich hoch ist wie vorher. Außerdem kann der
Geschwisterbonus den Elterngeldbetrag um 10% erhöhen, wenn der Haushalt…
- es lebt mindestens ein weiteres Kind, das
noch nicht 3 Jahre alt ist
- es leben mindestens zwei weitere Kinder,
die beide noch nicht 6 Jahre alt sind
- mindestens ein weiteres Kind mit einem
Behinderungsgrad (GDB) von mindestens 20 Leben, das noch nicht 14 Jahre
alt ist
Elterngeld zu beziehen
will also geübt sein. Wenn man aber einmal die Idee dahinter verstanden hat,
ist es gar nicht so schwer! Das Wichtigste weißt du ja schon – aber bei
Unklarheiten solltest du dich noch einmal gründlich informieren. Hilfreich ist
auch der Elterngeldrechner
auf der Homepage des Familienministeriums
!
So beantragen Sie
Elterngeld
Nun wissen Sie, ob Sie
Anspruch auf bezahlte Elternzeit haben und mit welcher Höhe Sie rechnen können.
Doch wie kommen Sie dahin? Und wann ist der beste Zeitpunkt, um Elterngeld
zu beantragen?
Der Antrag auf
bezahlte Elternzeit ist ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich. Du solltest ihn
innerhalb von 3 Monaten stellen, da dies der maximale Zeitraum ist, für den das
Geld noch rückwirkend gezahlt wird. Dafür kannst du zu deiner örtlichen
Elterngeldstelle gehen. Diese findest
du über deine Postleitzahl . In vielen Bundesländern hast du zudem die Möglichkeit, den Antrag
online über ElterngeldDigital zu stellen . Unabhängig davon
kannst du in Baden-Württemberg
, Bayern , Hessen und dem Saarland Elterngeld online über die jeweiligen Webseiten
beantragen . Sollte es in deinem Bundesland noch keine Möglichkeit zur
Online-Antragstellung geben , kannst du trotzdem aufatmen: eine Ausweitung
ist bereits in Planung!
Alle wichtigen
Informationen auf einen Blick
Dir schwirrt der Kopf
vor lauter Informationen? Vielleicht hattest Du aber auch keine Zeit, alles im
Detail durchzulesen – so oder so, hier findest Du eine hilfreiche Zusammenfassung
mit den wichtigsten Fakten zum Thema Elterngeld :
- Sie haben Anspruch auf Elterngeld,
unabhängig davon, ob Sie zuvor gearbeitet haben oder nicht.
- Eltern können bis zu 14 Monate
Basiselterngeld erhalten und diese Zeit flexibel untereinander aufteilen.
- Mit dem ElterngeldPlus und dem
Partnerschaftsbonus stehen Ihnen zwei tolle Möglichkeiten zur Verlängerung
der bezahlten Elternzeit zur Verfügung.
- Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt 300
bis 1.800 Euro
- Die Antragstellung ist erst nach der
Geburt und maximal drei Monate rückwirkend möglich
Wir wünschen Ihnen
viel Erfolg bei der Antragstellung und denken Sie immer daran: Papierkram macht
niemandem Spaß, das Elterngeld kommt aber Ihrem Kind zugute. Bei Unklarheiten
oder Fragen können Sie auch jederzeit bei der Elterngeldstelle anrufen. Es lohnt
sich!